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Die Kosten. tragen private Kassen viele gesetzliche Kassen Abrechnung nach GebüH

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung.

Die Vergütung beträgt 100,- Euro pro Behandlung. Selbstzahler können Behandlungstermine direkt vereinbaren.   Die Behandlungskosten werden meist von privaten Vollversicherungen, der Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen übernommen.   Die Osteopathie, als relativ neue Therapie, ist im Leistungskatalog vieler gesetzlicher Krankenkassen noch nicht enthalten. Inzwischen beteiligen sich jedoch bereits mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen an den Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach! Die Behandlungen können nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.   Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese jederzeit gerne!
Kosten
Praxis für Osteopathie Uller Öttinger
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Die Kosten einer osteopathischen Behandlung.

Die Vergütung beträgt 100,- Euro pro Behandlung. Selbstzahler können Behandlungstermine direkt vereinbaren.   Die Behandlungskosten werden meist von privaten Vollversicherungen, der Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen übernommen.   Die Osteopathie, als relativ neue Therapie, ist im Leistungskatalog vieler gesetzlicher Krankenkassen noch nicht enthalten. Inzwischen beteiligen sich jedoch bereits mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen an den Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach! Die Behandlungen können nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.   Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese jederzeit gerne!
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Die Kosten einer

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Die Vergütung beträgt 100,- Euro pro Behandlung. Selbstzahler können Behandlungstermine direkt vereinbaren.   Die Behandlungskosten werden meist von privaten Vollversicherungen, der Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen übernommen.   Die Osteopathie, als relativ neue Therapie, ist im Leistungskatalog vieler gesetzlicher Krankenkassen noch nicht enthalten. Inzwischen beteiligen sich jedoch bereits mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen an den Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach! Die Behandlungen können nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.   Sollten Sie weitere Fragen haben, so beantworten wir diese jederzeit gerne!
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